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Klimaschutzprojekt
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Details zum Auftrag
Unterstützte Klimaschutzprojekte
CO2-Ausgleich + Regionaler Naturschutz, 1 t CO2 + Naturprämie, International + Alpenraum Österreich
Klimaschutzprojekt + Baumpflanzung, 1 t CO2 + 1 Baum, International + Frankreich
Klimaschutzprojekt + Baumpflanzung (WCC), 1 t CO2 (VER) + 1 t CO2 (PIU), International + Vereinigtes Königreich
Klimaschutzprojekt + Naturschutz, 1 t CO2 + Naturprämie, International + Alpenraum Österreich
Klimaschutzprojekt + Naturschutz, 1 t CO2 + Naturprämie, International + Österreich
Windenergie, Saint Nikola, Bulgarien
Windenergie, Tanger-Tétouan, Marokko
Windenergie, Bursa, Türkei
15395-2011-1001
Klimabeitrag bestätigt
KEBA Energy Automation
KeContact P30 04/21 - 12/24
KeContact M20 01/23 - 12/24
KeContact T10 08/23 - 12/24
Type 2 charging cable 08/22 - 12/24
cradle to customer + waste
Kompensation
bestätigt
Unterstütztes Klimaschutzprojekt
Climate project + nature conservation
1 t CO2 + Financial contribution
International + Austria
and 7 more
KEBA Energy Automation GmbH
Definition
Finanzieller Klimabeitrag und Klimaneutralität
Klimaneutral
bestätigt, dass der Carbon Footprint eines Unternehmens, Produkts, Services oder Events nach dem ClimatePartner Protocol berechnet wurde. In entsprechender Höhe wurde ein zertifiziertes Klimaschutzprojekt finanziert.
Auch
finanzieller Klimabeitrag
bedeutet, dass der Carbon Footprint eines Unternehmens, Produkts, Services oder Events berechnet wurde, außer es ist oben anders angegeben. In entsprechender Höhe wurde ein zertifiziertes Klimaschutzprojekt finanziert.
Systemgrenzen
Berücksichtigte Emissionsquellen
Wenn nicht anders angegeben, umfasst
Klimaneutralität für Unternehmen
mindestens innerhalb des Unternehmens verursachte direkte Emissionen (Strom- und Wärmeerzeugung, Fuhrpark, flüchtige Gase) und indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie, Geschäftsreisen sowie die Anfahrt von Mitarbeitenden. Andere Emissionen, die außerhalb des Unternehmens bei der Herstellung von Rohmaterialien und Vorprodukten, externer Logistik sowie der Produktnutzung und Entsorgung oder anderen Prozessen anfallen, sind nicht Gegenstand der Klimaneutralität.
Klimaneutralität für Produkte
umfasst die Herstellung und Verarbeitung von Rohstoffen und Vorprodukten, Transporte bis zum Handel, Emissionen aus nicht direkt Produkten anrechenbaren Quellen (z. B. Mitarbeiteranfahrt), sowie die Entsorgung am Ende des Produktlebenszyklus. Die Nutzungsphase von Produkten ist nicht Gegenstand der Klimaneutralität, es sei denn, die Nutzung des Produkts selbst führt zu direkten Emissionen, wie z. B. die Verwendung eines Verbrennungsmotors oder einer gasbetriebenen Heizung.
Weitere Informationen unter
www.climatepartner.com/de/protocol