SystemgrenzenCradle-to-customer plus end-of-lifeDie Systemgrenzen geben an, welche Lebenswegabschnitte eines Produktes klimaneutral gestellt wurden. Für diesen Auftrag wurden folgende Abschnitte berücksichtigt:
  • Materialbeschaffung und Vorverarbeitung
  • Produktion
  • Verteilung (bis zum Händler)
  • Entsorgung
DefinitionFinanzieller Klimabeitrag und KlimaneutralitätKlimaneutral bestätigt, dass der Carbon Footprint eines Unternehmens, Produkts, Services oder Events nach dem ClimatePartner Protocol berechnet wurde. In entsprechender Höhe wurde ein zertifiziertes Klimaschutzprojekt finanziert.

Auch finanzieller Klimabeitrag bedeutet, dass der Carbon Footprint eines Unternehmens, Produkts, Services oder Events berechnet wurde, außer es ist oben anders angegeben. In entsprechender Höhe wurde ein zertifiziertes Klimaschutzprojekt finanziert.
SystemgrenzenBerücksichtigte EmissionsquellenWenn nicht anders angegeben, umfasst Klimaneutralität für Unternehmen mindestens innerhalb des Unternehmens verursachte direkte Emissionen (Strom- und Wärmeerzeugung, Fuhrpark, flüchtige Gase) und indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie, Geschäftsreisen sowie die Anfahrt von Mitarbeitenden. Andere Emissionen, die außerhalb des Unternehmens bei der Herstellung von Rohmaterialien und Vorprodukten, externer Logistik sowie der Produktnutzung und Entsorgung oder anderen Prozessen anfallen, sind nicht Gegenstand der Klimaneutralität.

Klimaneutralität für Produkte umfasst die Herstellung und Verarbeitung von Rohstoffen und Vorprodukten, Transporte bis zum Handel, Emissionen aus nicht direkt Produkten anrechenbaren Quellen (z. B. Mitarbeiteranfahrt), sowie die Entsorgung am Ende des Produktlebenszyklus. Die Nutzungsphase von Produkten ist nicht Gegenstand der Klimaneutralität, es sei denn, die Nutzung des Produkts selbst führt zu direkten Emissionen, wie z. B. die Verwendung eines Verbrennungsmotors oder einer gasbetriebenen Heizung.

Weitere Informationen unter www.climatepartner.com/de/protocol